Restnutzungsdauer-Gutachten

Bewertung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie

Die Grundlage, wie lange Gebäude genutzt werden können, wird durch die Immobilien­wertermittlungs­verordnung (ImmoWertV) sowie die Beleihungs­wertermittlungs­verordnung (BelWertV) festgelegt. Die auf dieser Grundlage vom Finanzamt vorgeschlagene Restnutzungsdauer ist jedoch häufig wenig zutreffend.


Ein Restnutzungsdauer-Gutachten wird dann relevant, wenn Sie – entgegen des Finanzamts – von einer deutlich verkürzten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer ausgehen und diese Annahme in Verbindung mit kürzeren Abschreibungszyklen als Steuerersparnis geltend machen möchten.

Das Restnutzungsdauer-Gutachten bewertet konkret, wie lange eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Als Hauptkriterien für die Anwendung werden der aktuelle Zustand der Immobilie, notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie rechtliche Nutzungsbeschränkungen und technischer Verschleiß herangezogen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Behörden bereits zu Beginn des Jahres 2023 aufgerufen, entsprechende Restnutzungsdauer-Gutachten unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass sie von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt und begründet werden.

Die Kosten für ein Restnutzungsdauer-Gutachten belaufen sich auf 1.100,- bis 1.300,- EUR zzgl. MwSt., je nach Umfang der Bewertung. Ihr Gutachten erhalten Sie im Regelfall binnen zwei Wochen.

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